Rechtsprechung
   BGH, 06.04.1966 - IV ZR 28/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,815
BGH, 06.04.1966 - IV ZR 28/65 (https://dejure.org/1966,815)
BGH, Entscheidung vom 06.04.1966 - IV ZR 28/65 (https://dejure.org/1966,815)
BGH, Entscheidung vom 06. April 1966 - IV ZR 28/65 (https://dejure.org/1966,815)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,815) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Möglichkeit einer Scheidung zweier Eheleute bei einem ganz oder überwiegenden Verschulden der Zerrüttung durch nur einen Ehepartner - Ausschluss bereits früher erfolglos vorgebrachter Tatsachen einer Partei eines Ehescheidungsverfahrens als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 45, 329
  • NJW 1966, 1509
  • MDR 1966, 746
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.05.1963 - IV ZR 173/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.04.1966 - IV ZR 28/65
    Das hat der erkennende Senat bereits in dem Urteil vom 8. Mai 1963 - IV ZR 173/62 - für folgenden Fall angenommen: In dem ersten Ehescheidungsverfahren hatte der Kläger seine Klage auf die §§ 42, 43 und 48 EheG gestützt.
  • BGH, 08.12.1965 - IV ZR 297/64

    Ehescheidung nach § 48 Abs. 2 EheG

    Auszug aus BGH, 06.04.1966 - IV ZR 28/65
    Eine spätere, auf § 48 EheG gegründete Klage kann nur Erfolg haben, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt und beweist, die sich nach dem Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Vorprozeß zugetragen haben und die ergeben, daß entweder die jetzt bestehende unheilbare Zerrüttung der Ehe von dem Kläger nicht mehr ganz oder überwiegend verschuldet ist, oder daß die Beklagte die Bindung an die Ehe verloren hat oder daß sie nicht mehr bereit ist, die Ehe fortzusetzen, obwohl ihr dieses zuzumuten ist (vgl. das zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 8. Dezember 1965 - IV ZR 297/64-).
  • BGH, 10.09.1997 - XII ZR 222/95

    Umfang der Rechtskraft eines eine Räumungsklage abweisenden Urteils

    Jedenfalls für die Präklusion der Kündigungsgründe des § 554a BGB kommt es nämlich auch auf den Zeitpunkt der Kenntnis von dem pflichtwidrigen Verhalten des anderen Vertragsteils an, weil erst die endgültige Zerstörung der gegenseitigen Vertrauensgrundlage eine solche Kündigung rechtfertigt und das Vertrauen des Vertragspartners erst durch die Kenntnis des pflichtwidrigen Verhaltens des anderen Vertragsteils erschüttert wird (im Ergebnis ebenso für den Fall der arbeitsrechtlichen Kündigung BAG AP § 626 BGB Nr. 11 S. 3; vgl. auch zur Geltendmachung im Vorprozeß noch nicht bekannter Scheidungsgründe BGHZ 45, 329, 332).
  • BGH, 28.05.1976 - V ZR 195/74

    Umstellung des Klageantrages bei Rechtsnachfolge auf Klägerseite

    Es besteht kein Hinderungsgrund, ein Benutzungsrecht aus einem seit Erlaß des früheren Urteils in tatsächlicher Hinsicht veränderten Sachverhalt herzuleiten und darüber erneut eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen (vgl. dazu BGHZ 45, 329; Stein/Jonas, ZPO, 19. Aufl. § 322 Anm. X 3 und 4).
  • BGH, 21.05.1973 - II ZR 22/72

    Beschränkung der Klagegründe nach § 767 Abs. 3 ZPO

    Allerdings ist im Schrifttum streitig, ob diese - aus § 767 Abs. 2 ZPO abzuleitende - Auffassung vom zeitlichen Umfang der Urteilsrechtskraft auch für den Fall des § 767 Abs. 3 ZPO gilt (so Planck, Civilprozeßrecht Bd. II S. 701 Fn. 30; Wieczorek, ZPO § 767 Anm. G IV b 1; vgl. auch BGH, Urt. T. 30.5.60 - II ZR 207/58 - LM ZPO § 322 Nr. 27 unter II) oder ob nicht hier - ähnlich wie bei § 274 Abs. 3 ZPO und wie überwiegend für § 616 ZPO vertreten (RGZ 126, 264; 158, 199, 202; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO § 616 Anm. III 3; teilw. a. A. BGHZ 45, 329, 331 ff) - die Präklusion früher entstandener Tatsachen und Einwendungen nur bei schuldhafter Versäumung ihres Vorbringens eingreift (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO § 767 Anm. 5; Mohrbutter, Handbuch des gesamten Vollstreckungs- und Insolvenzrechts S. 91 zu Fn. 120; St ein/Jonas/Münzberg, ZPO § 767 Anm. V; Schwab, Streitgegenstand S. 164; Habscheid, Streitgegenstand S. 301; Zeuner, ZZP 74, 192; Bötticher, JZ 1966, 616; Baumgärtel/Scherf, JR 1968, 368, 370).
  • BGH, 08.03.1967 - IV ZR 312/65

    Rechtsmittel

    Um eine Korrektur der in den Vorprozessen ergangenen Entscheidungen und eine Verletzung der Rechtskraft würde es sich aber handeln, wenn frühere, jedoch nachträglich bekanntgewordene Verfehlungen der Beklagten zu einer Änderung der Entscheidung darüber, ob der Kläger die Zerrüttung ganz oder überwiegend verschuldet habe, führen würden (BGHZ 45, 329, 332) [BGH 06.06.1966 - IV ZR 28/65].

    Es genügt aber auch dafür nicht, ausschließlich auf Vorgänge zurückzugreifen, die vor der letzten Verhandlung des Vorprozesses lagen, selbst wenn sie dem Kläger damals noch nicht bekannt waren, denn wenn allein auf Grund solcher Vorgänge die Bindung der Beklagten an die Ehe verneint wurde, würde die Entscheidung des Vorprozesses korrigiert und in die Rechtskraft eingegriffen (BGHZ 45, 329, 335) [BGH 06.06.1966 - IV ZR 28/65].

  • BAG, 18.10.1985 - 7 AZR 301/83
    Tatbestand und Entscheidungsgründe sind zur Auslegung der Urteilsformel nur dann heranzuziehen, wenn die Urteilsformel zu Zweifeln Anlaß bietet (BGH NJW 1982, 2257) In Rechtskraft erwächst nur die'im Urteil ausgesprochene Rechtsfolge, nämlich der vom Gericht aus dem vorgelegten Sachverhalt gezogene und im Urteil ausgesprochene Schluß auf das Bestehen oder Nichtbestehen der beanspruchten Rechtsfolge; dazu gehört nicht die Feststellung der zugrunde liegenden präjudiziellen Rechtsverhältnisse oder sonstigen Vorfragen, aus denen der Richter seinen Schluß gezogen hat (BGHZ 43, 144, 145; BGH NJW 1983, 2032; vgl. auch BGHZ 45, 329, 331; BGH VersR 1978, 59; BAG 41, 316, 323 ff. = AP Nr. 14 zu § 322 ZPO. " zu II der Gründe).
  • BGH, 10.11.1967 - IV ZR 115/66

    Wiederholte auf § 48 EheG gestützte Klage

    Zu einem solchen neuen Scheidungstatbestand gehören Tatsachen, die sich nach der letzten mündlichen Verhandlung des Vorprozesses zugetragen haben und die, möglicherweise in Verbindung mit den im Vorprozeß gewürdigten oder anderen damals bereits vorhanden gewesenen Tatsachen, ergeben, daß nach diesem Zeitpunkt für den Kläger das Recht entstanden ist, die Scheidung nach § 48 EheG zu verlangen (Urteile des Senats BGHZ 44, 359, 360 [BGH 08.12.1965 - IV ZR 297/64]; 45, 329, 336 [BGH 06.06.1966 - IV ZR 28/65]und FamRZ 1967, 377).
  • BGH, 14.10.1970 - IV ZR 1053/68

    Fehlen der Bindung an die Ehe oder der zumutbaren Bereitschaft zur Fortsetzung

    Zur Frage der Zulässigkeit des Widerspruchs gegen die Scheidung kann eine von der des Vorprozesses abweichende Entscheidung nur ergehen, wenn sich seit der letzten Verhandlung des Vorprozesses Tatsachen ereignet haben, die für den nunmehr maßgebenden Zeitpunkt im vorliegenden Prozeß zu einer anderen Beurteilung der Schuldfrage führen, wobei dann aber auch die früheren Tatsachen im Zusammenhang mit den neuen frei und ohne Bindung an die im Vorprozeß vorgenommenen Wertungen zu würdigen sind (BGHZ 45, 329; Urteil des Senats vom 25. Februar 1970 - IV ZR 1040/68 -).
  • BGH, 25.02.1970 - IV ZR 1040/68

    Anforderungen an die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft - Voraussetzungen für

    In dem in BGHZ 45, 329 veröffentlichten Urteil sind diese Grundsätze eingehend dargelegt und erläutert worden.
  • BGH, 07.06.1968 - IV ZR 588/68

    Rechtsmittel

    Die neue auf § 48 EheG gestützte Klage kann daher nur Erfolg haben, wenn sie auf Tatsachen gegründet wird, die sich nach der letzten mündlichen Verhandlung im Vorprozeß zugetragen haben und die ergeben, daß nach diesem Zeitpunkt für den Kläger das Recht entstanden ist, die Scheidung der Ehe aus § 48 EheG zu verlangen (BGHZ 45, 329 mit Anmerkung LM ZPO § 322 Nr. 56, dazu auch Habscheid, FamRZ 1967, 486; BGHZ 49, 45 mit Anmerkung LM ZPO § 322 Nr. 61).
  • BGH, 25.10.1967 - IV ZR 18/66

    Rechtsmittel

    Zu einem solchen neuen Scheidungstatbestand gehören Tatsachen, die sich nach der letzten mündlichen Verhandlung des Vorprozesses zugetragen haben und die möglicherweise in Verbindung mit den im Vorprozeß gewürdigten oder anderen damals bereits vorhandenen Tatsachen ergeben, daß nach diesem Zeitpunkt für den Kläger das Recht entstanden ist, die Scheidung gemäß § 48 EheG zu verlangen (Senatsurteile BGHZ 44, 359 [BGH 08.12.1965 - IV ZR 297/64]; 45, 329, 336 [BGH 06.06.1966 - IV ZR 28/65]; FamRZ 1967, 377).
  • BGH, 18.03.1970 - IV ZR 1117/68

    Anforderungen an die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft - Voraussetzungen für

  • BGH, 16.10.1968 - IV ZR 658/68

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.06.1968 - IV ZR 602/68

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.10.1966 - IV ZR 126/65

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.09.1966 - IV ZR 209/65

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.09.1966 - IV ZR 153/65

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht